Medieninhaber / Diensteanbieter (§ 5 ECG, § 24 MedienG)
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Unternehmensgegenstand
Firmenbuch- und Aufsichtsbehörde (falls zutreffend)
Firmenbuchgericht:
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Aufsichtsbehörde:
Kammerzugehörigkeit:
Berufsbezeichnung:
Verleihungsstaat: Österreich
UID-Nummer
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Berufsrechtliche Vorschriften
Für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige gelten insbesondere die einschlägigen Bestimmungen der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) sowie die Sachverständigen- und Dolmetscherordnung (SDG) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlegende Richtung der Website
Information über die Tätigkeit als IT-Sachverständiger, insbesondere über Leistungen im Bereich gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten, Datenschutz und IT-Beratung.